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Folgekartenauftrag

Beantragen Sie auf Grund Ihrer bald auslaufenden Signaturkarte jetzt eine neue Signaturkarte.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der eIDAS Verordnung Folgekartenaufträge nur bearbeitet werden dürfen, wenn diese direkt auf einer persönlichen Identifikation von Ihnen beruhen. Aus diesem Grund muss die Beauftragung einer neuen Folgekarte mit der eigenen gültigen Signaturkarte unterschrieben werden. Es darf kein Folgekartenauftrag bearbeitet werden, der bereits mit einer Folgekarte signiert wird. In diesem Fall ist eine Neubeauftragung notwendig!
Für die Nutzung dieses Webportals zur Beauftragung einer neuen Signaturkarte benötigen Sie einen Klasse 2 Kartenleser (Kartenleser mit Tastatur) und eine gültige Signaturkarte von der Deutschen Telekom AG.



Die Kartennummer finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Signaturkarte
Ihr Nachname wie auf der Signaturkarte angegeben