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2017-08-02: NEU! POP Verordnung 2017

POP-Verordnung leicht gemacht!

DIE POP-Verordnung ist eine Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung)

Mit der seit 01.08.2017 in Kraft getretenen Verordnung werden Sie als Erzeuger, Beförderer oder Entsorger von POP-haltigen Abfällen mit neuen Anforderungen konfrontiert. Der weitaus überwiegende Teil der betroffenen Abfälle wird nun über die AVV 170904 geführt. Dabei handelt es sich um die Entsorgung von HBCD-haltigen Wärmedämmplatten.

Obwohl HBCD durch die Verordnung als „nicht gefährlicher Abfall“ eingestuft wird, werden vom Gesetzgeber folgende Regelungen festgelegt:

  • der Abfall ist getrennt zu erfassen und zu befördern
  • der Nachweis der Entsorgung hat über das elektronische Nachweisverfahren zu erfolgen
  • Erzeuger, Beförderer und Entsorger unterliegen der Registerpflicht

Sie

  • haben noch keinen Zugang zum elektronischen Nachweisverfahren?
  • benötigen eine einfache Lösung zur Registerführung?
  • wollen eine zentrale Lösung zum Nachweis der Getrenntsammlung, nicht nur für POP-Abfälle?

Mehr Information zur POP-Verordnung finden Sie hier >>>

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  • einen Zugang zum elektronischen Nachweisverfahren
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  • die Mengenströme, der in Ihrem Unternehmen anfallenden Abfälle, gesetzeskonform zu erfassen und zu dokumentieren.
  • eine umfassende Kostenkontrolle von der verursachenden Kostenstelle bis zum Entsorger vorzunehmen.
  • über die Verwaltung der Verträge mit Ihren beauftragten Entsorgern bereits im Vorfeld der Entsorgung eine Abschätzung der zu erwartenden Kosten und Erlöse vorzunehmen.
  • auf Grundlage der erfassten Daten, „auf Knopfdruck“ die benötigten Reports und Dokumente zusammenzustellen und für interne Auswertungen, behördliche Überprüfungen und Kontrollen tagesaktuell zur Hand zu haben.

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Wir freuen uns  auf Ihre Fragen, Ihr Feedback und  helfen gerne!