Vergabe einer deutschen Registriernummer für Beförderer aus dem Ausland.
Die elektronische Dokumentation der grenzüberschreitenden Abfallverbringung erfordert, dass alle an einer grenzüberschreitenden Abfallverbringung beteiligten Unternehmen eine Deutsche Registriernummer angeben.
Dies gilt auch für Beförderer die nur außerhalb der Bunderepublik Deutschland transportieren.
Vertragsbedingungen / Laufzeit
Einmalzahlung, Bestellung nur innerhalb der EU
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