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Axians

eAVALportal Zugang

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Zugang zur Nutzung des Axians eWaste eAVALportal für das öffentliche Auftragsdatenportal, basierend auf AvaL-Standard. Neben den Zugangskosten fällt ein monatlicher Tarif an - siehe Zusatzangaben (WICHTIG: Der Tarif bis zu 100 Transaktionen ist kostenfrei - testen Sie uns!).

Produktbeschreibung

Zur Digitalisierung des Austausches von auftragsbezogenen Leistungsdaten wurde für die Abfallentsorgung in einer Kooperation des BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.) und der Entsorgungsindustrie ein neuer Schnittstellen-Standard „AvaL“ festgelegt. Er dient dazu, den systemübergreifenden Austausch gleicher oder ähnlicher Leistungsdaten zur Kommunikation zwischen allen Beteiligten eines Entsorgungsprozesses zu ermöglichen.

 
Das eAVALportal von Axians eWaste ist eine Internet-basierte öffentliche SaaS-Plattform zur Verfügung, die nicht extra in das eigene ERP-System implementiert werden muss. eAVALportal ermöglicht allen Beteiligten den kompletten Datenaustausch innerhalb eines Entsorgungsprozesses zu digitalisieren – von der Beauftragung, über den Transport bis hin zu Abrechnung.

Mit dem Erwerb dieses Artikels erhalten Sie Zugriff auf www.eavalportal.de.

Vertragsbedingungen / Laufzeit

Eine Transaktion entspricht dem Versand einer Mitteilung an den Partner, z.B. einer AvaL-Vereinbarungen, Beauftragung, Avisierung, Rückmeldung oder Dokumentenübertragung (Lieferschein, Rechnung, Wiegeschein, etc.). Zur Ermittlung der erlaubten maximalen Anzahl von Transaktionen werden alle versendeten Transaktionen der über diesen Tarif laufenden Teilnehmer für das abzurechnende Kalenderjahr summiert. Bei unterjährigem Einstieg wird dementsprechend anteilmäßig gerechnet. Jede weitereversendete Transaktion, über das gewählte Kontingent hinaus, wird laut Tarif nachberechnet. Zahlweise bis Tarif SMALL jährlich, ab Tarif BASIC quartalsweise vorab. Der Vertrag tritt mit Datum der Auftragsbestätigung in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei (3) Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit , bzw. des jeweiligen Verlängerungsjahres von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Tarif-Einstufung erfolgt durch Sie und kann jeweils zum ersten Tag eines Kalenderjahres verändert werden. Sie müssen uns diesen Änderungswunsch spätestens bis zum 30.11. des laufenden Jahres angezeigt haben. Die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt bei jeder Neueinstufung von Neuem zu laufen.


990,00 € einmalig

zzgl. MwSt.

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